Hygienekonzept für die Jugendgruppen und Jugendräume der JDAV Konstanz
Stand: 14.09.2020,
Um das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 innerhalb der Jugendarbeit der Sektion Konstanz des Deutschen Alpenvereins e.V. (im Folgenden: JDAV Konstanz) möglichst stark zu reduzieren, gilt folgendes Hygienekonzept. Es informiert über die genaue Umsetzung der rechtlichen Vorschriften (insbesondere die CoronaVO Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit, die CoronaVO Sportstätten sowie die allgemeine Corona-VO des Landes Baden-Württemberg) und die freiwilligen Änderungen, welche die JDAV Konstanz im Sinne des Infektionsschutzes in Kauf nimmt.
Ansprechpartner für das Hygienekonzept:
Jugendreferat: Laura Korte (0157 3239 2871): corona@jdav-konstanz.de
Nur für Notfälle:
Geschäftsführung: Helmut Norwat (07531 8028131, 0152 0266 9684): helmut.norwat@dav-konstanz.de
Teilnahmedokumentation / Ausschluss von Teilnehmenden mit Symptomen
Zu Beginn jedes Angebots (z.B. ein Gruppenstundentermin) wird die Teilnahme aller Beteiligten (Jugendleiter*innen und Teilnehmende) dokumentiert. Eine Muster-Teilnahmeliste wird online und ausgedruckt im Jugendraum zur Verfügung gestellt. Dabei müssen folgende Angaben gemacht werden: Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer oder Mailadresse sowie Datum und Zeitraum der Veranstaltung. Die Liste wird im entsprechenden Ordner im Jugendleiterschrank im Jugendraum aufbewahrt. Falls das Angebot nicht im Kletterwerk bzw. Jugendraum stattfindet, soll das Dokument online ausgefüllt und an corona@jdav-konstanz.de gesendet werden. Mindestens vier Wochen nach der letzten Eintragung, spätestens aber nach Ablauf der nächsten Schulferien, werden die Teilnahmelisten vernichtet.
Zu Beginn der Gruppenstunde sind die Jugendleiter dazu angehalten alle Teilnehmenden zu fragen, ob sie für Covid-19 typische Symptome aufweisen (Geruchs- und Geschmacksstörungen, Husten, Fieber, Halsschmerzen). Außerdem sollten sie sich auch nach Aufenthalten in Risikogebieten (nach Definition des Robert-Koch-Instituts) in den letzten 14 Tagen erkundigen sowie sich vergewissern, dass niemand positiv auf Covid-19 getestet und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person hatte. Bei einem Verdachtsfall ist das entsprechende Verfahren weiter unten (Bei Auftreten von Symptomen während eines Angebots) zu befolgen. Dazu ist eine Person bis auf Weiteres von der Teilnahme auszuschließen, falls Symptome vorliegen, sie Kontakt zu Erkrankten hatte bzw. positiv getestet wurde oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat.
Im Falle einer Infektion werden die Daten an die zuständigen Behörden weitergegeben.
Abstandsregelungen
Um die Infektionsgefahr so niedrig wie möglich zu halten, empfehlen wir, den Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Sollte dieser Abstand nicht eingehalten werden können (z.B. beim Hintersichern) empfehlen wir das Tragen einer Maske. Es wird empfohlen eine Maske jeder Zeit griffbereit zu haben und diese anzulegen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Wir empfehlen weiterhin kontaktlose Spiele und bitten euch darum insbesondere im Jugendraum auf Bewegungsspiele zu verzichten.
Jugendgruppen
Gruppenstunden dürfen nur innerhalb des bestehenden Personenkreises einer Jugendgruppe (Teilnehmende und Jugendleiter*innen) stattfinden. Ein Durchwechseln mit Personen außerhalb dieses Kreises ist nicht erlaubt. Innerhalb einer Jugendgruppe muss aber nicht immer die gleiche Personenkonstellation anwesend sein. Aus dem Personenkreis einer Jugendgruppe dürfen an den Gruppenstunden im öffentlichen Raum, Jugendräumen und Sportstätten maximal 20 Personen teilnehmen. Verschiedene Gruppen dürfen sich nicht durchmischen und müssen auf Abstand bleiben. Um sicherzustellen, dass sich nicht mehr als zwei Jugendgruppen in den Jugendräumen befinden wurden die Gruppenzeiten angepasst.
Kletter- und Boulderhallen
Vor Ort muss darauf geachtet werden, dass sich die Gruppen grob an die mitgeteilten Klettergewohnheiten halten. Abweichungen sind möglich, wenn die jeweiligen Bereiche (Boulderräume, Vorstiegsbereich, etc.) genug Kapazität bieten.
In den Hallen gelten die Hygienekonzepte der entsprechenden Sportstätten. Außerdem empfehlen wir die Verwendung von Liquid Chalk, welches desinfizierend wirkt.
Jugendräume
Die Jugendräume dürfen von zwei Gruppen mit maximal je 20 Personen gleichzeitig benutzt werden. Dabei dürfen sich die Gruppen nur räumlich getrennt aufhalten (pro Gruppe ein Raum) und dürfen nicht mit der anderen Gruppe in Kontakt kommen. Angebote mit Übernachtung in den Jugendräumen sind vorerst nicht möglich. Immer wenn machbar sollen Angebote nach draußen verlagert werden.
Jedem Raum wird eine Toilette zugeteilt und diese entsprechend gekennzeichnet. Somit kann eine Vermischung der Gruppen ausgeschlossen werden. Des Weiteren werden die entsprechenden Wege vom Raum zur dazugehörigen Toilette mit Klebestreifen auf dem Boden markiert.
In den Jugendräumen können auf den Toiletten die Hände mit Seife gewaschen werden. Es stehen Papierhandtücher zur Verfügung. Nachfüllmaterial befindet sich in ausreichender Menge im Putzschrank. Ansprechpartnerin für den Vorrat ist Roxana Dörfer. Weiteres Material zum Nachfüllen kann im abschließbaren Essenschrank gelagert werden.
An den drei Türen zu den Jugendräumen wird über die Abstandsregelungen, Hygienevorgaben und Händewaschmöglichkeiten informiert. Auf den beiden Toiletten gibt es Informationen zum gründlichen Händewaschen. Die Informationen sind durch möglichst deutliche Piktogramme kindergerecht.
Nach jeder Gruppenstunde werden die Kontaktflächen (Türklinken, Tische, etc.) von den Jugendleiter*innen gereinigt/desinfiziert. Zur Nachvollziehbarkeit wird die Reinigung anschließend mit Jugendgruppe und Termin in die dafür vorgesehene Liste eingetragen.
Um ein ständiges Lüften sicherzustellen, ist der Aufenthalt in den Jugendräumen nur mit dauerhaft geöffneten Türen möglich.
Material
Nach der Benutzung wird Leihmaterial für 72 Stunden in Boxen mit Beschriftung des Nutzungstages gelagert und erst danach wiederverwendet. Für jeden Wochentag steht eine Kiste im Jugendraum bereit. Jede Gruppe, die in den Jugendräumen ist, leert die Kiste, die an diesem Tag oder max. 3 zurückliegende Tage wieder aus der Quarantäne kommt. Montags können also die Kisten geleert werden, die Freitag, Samstag, Sonntag und Montag aus der Quarantäne kommen.
Falls sich benötigtes Material in einem von einer anderen Gruppe belegten Raum befindet, darf dieses gesammelt nur von einemr Jugendleiterin geholt werden. Dabei ist der Mindestabstand einzuhalten.
Informationen
Die Jugendleiterinnen werden auf den regelmäßig stattfindenden Jugendleitersitzungen fortlaufend über die geltenden Regelungen informiert. Durch das Sitzungsprotokoll können auch nicht teilnehmende Jugendleiterinnen in Kenntnis gesetzt werden. Außerdem wird für die Gruppenstunden eine Checkliste mit den wichtigsten Regeln benutzt.
Die Teilnehmenden bzw. ihre Erziehungsberechtigten werden regelmäßig mittels eines Informationsschreibens über die aktuellen Corona-Regelungen informiert. Die Teilnehmenden bzw. ihre Erziehungsberechtigten müssen per Unterschrift erklären, dass sie die Regeln einhalten werden bzw. ihre Kinder deutlich über die Regeln unterrichtet haben. Ohne diese Erklärung dürfen sie nicht an den Angeboten der JDAV Konstanz teilnehmen. Die Erklärung wird bei der nächsten Teilnahme von den Jugendleiter*innen gesammelt archiviert. Die derzeitige Fassung ist vorläufig bis zum 31.12.2020 gültig, es sei denn es ergeben sich gravierende Änderungen in den Regelungen.
Die Informationen an Teilnehmende und Eltern sowie dieses Hygienekonzept sind auf der Website der JDAV Konstanz (www.jdav-konstanz.de) einsehbar.
An- und Abreise
Eine gemeinsame An- und Abreise mit Tragen einer Maske ist zwar erlaubt, wir empfehlen jedoch weiterhin eine individuelle An- und Abreise.
Besonders gefährdete Personen
Entsprechend gesundheitlich gefährdete Jugendleiterinnen dürfen laut Verordnung nicht für „Tätigkeiten mit vermehrtem Personenkontakt“ eingesetzt werden. Somit können sie vorerst keine Jugendgruppen leiten. Betroffene Jugendleiterinnen melden sich per E-Mail an corona@jdavkonstanz.de.
Den Teilnehmenden bzw. ihren Erziehungsberechtigten steht frei zu entscheiden, ob die Kinder und Jugendliche an den Angeboten teilnehmen. Auf das Risiko wird in der Elterninformation. Bei Nichtteilnahme entsteht kein zukünftiger Nachteil.
Verantwortung der Jugendleiter*innen
Wegen der hohen Verantwortung der Jugendleiter*innen steht es ihnen frei zu entscheiden, ob sie unter den hier formulierten Regeln die Jugendgruppenarbeit wieder aufnehmen oder ihr Engagement für diese Zeit aussetzen.
Die Jugendleiterinnen wurden angehalten, kritisch zu hinterfragen, ob sie die Regeln bei ihrer Gruppe umsetzen können. Wenn sie sich Sorgen um die Realisierbarkeit machen, nehmen sie Kontakt mit corona@jdav-konstanz.de auf. In Zusammenarbeit mit dem Jugendreferat wird dann eine Lösung gesucht. Wir setzen auf das Selbsteinschätzungsvermögen der Jugendleiterinnen sowie auf ihre gute Kenntnis der eigenen Jugendgruppe. Deswegen gibt es keine pauschalen Verbote oder weitere Einschränkungen für bestimmte Altersgruppen.
Anbieten von Ausfahrten
Grundsätzlich sind (auch mehrtägige) Ausfahrten nicht untersagt. Jedoch müssen Ausfahrten noch mehr als sonst gut geplant werden, aktuelle Informationen über geltende Verordnungen im Zielland eingeholt werden (z.B. auf re-open.eu), sowie Hygienemaßnahmen umgesetzt werden. Dies muss konkret auf die jeweilige Ausfahrt von den Jugendleitern angepasst erfolgen. Hierzu stehen auf der Webseite der JDAV BaWü (https://www.jdav-bw.de/page/corona) Richtlinien zur Verfügung, die für Ausfahrten der JDAV Konstanz gültig sind.
Bei Auftreten von Symptomen während eines Angebots
Sollte eine Teilnehmerin während der Gruppenstunde Krankheitssymptome entwickeln, so wird er*sie von der Teilnahme der aktuellen Gruppenstunde ausgeschlossen und muss von den Erziehungsberechtigen abgeholt werden. Die weiteren Schritte (Arztbesuch, Coronatest, Information Gesundheitsamt, etc.) sind nach den jeweils aktuellen Richtlinien von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Teilnehmenden selbst vorzunehmen.
Treten während einer Ausfahrt Symptome bei einemr Teilnehmerin auf, so wird nach dem „Ausbruchsmanagement-Gruppen“ der JDAV Ba-Wü gehandelt. Über dieses informieren sich die Jugendleiter*innen selbstständig vor dem Anbieten einer Ausfahrt auf https://www.jdav-bw.de/page/corona (im rechten Bereich).
Im Falle einer bekannt gewordenen Infektion innerhalb der JDAV Konstanz
Falls eine Infektion innerhalb einer Jugendgruppe nachträglich bekannt wird, ist sofort die Geschäftsführung der Sektion UND das Jugendreferat (Kontakte siehe oben) zu benachrichtigen. Die Geschäftsführung und das Jugendreferat übernehmen dann zusammen mit den zuständigen Behörden die Benachrichtigung der restlichen Jugendgruppe sowie Eltern und informieren innerhalb des Vereins. Falls eine Kontaktaufnahme weder mit Geschäftsführung noch Jugendreferat möglich ist, kann irgendein Vorstandsmitglied (Kontaktdaten siehe www.dav-konstanz.de) kontaktiert werden.
Jugendreferat JDAV Konstanz