Informationsblatt zu Corona-Regeln für die Jugendarbeit ab 21.09.20 bis 31.12.20

Liebe Eltern, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

durch die weiterhin bestehenden Auflagen der Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit, die Corona-Verordnung Sportstätten sowie die allgemeine Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg muss bei den kommenden Gruppenstunden und anderen Aktionen immer noch einiges beachtet werden. Die Jugendarbeit unterliegt weiterhin starken Beschränkungen. Allerdings freuen wir uns sehr, dass diese Beschränkungen während der Sommerferien weiter gelockert wurden. Daher haben wir das bestehende Hygienekonzept überarbeitet und uns entschlossen euch erneut zu informieren. Das aktuelle Hygienekonzept und somit dieses Schreiben sind vorerst bis zum 31.12.2020 gültig, es sei denn es ergeben sich gravierende Änderungen in den Verordnungen. Damit die Umsetzung über längere Zeit funktioniert, müssen folgende Regeln eingehalten werden:

Corona-Regeln:

  1. Vor der nächsten Aktion der JDAV Konstanz muss dieses Informationsblatt von euch/euren Eltern unterschrieben und spätestens zu Beginn der Aktion dem/der zuständigen JugendleiterIn ausgehändigt werden.
  2. Es muss kein Gesundheitsfragebogen mehr abgegeben werden. Stattdessen erfragen die JugendleiterInnen Punkte 9, 20 und 11 mündlich. Die Dokumentation der teilnehmenden Personen und ihrer Kontaktdaten erfolgt über eine Teilnahmeliste. Diese wird vier Wochen nach dem letzten Eintrag bzw. Nach Ende der nächsten Schulferien vernichtet.
  3. Die nötige Kleidung soll bereits zu Beginn der Aktion getragen werden (Umziehen im Jugendraum/Kletterwerk vermeiden).
  4. Nies- und Hustetikette werden beachtet.
  5. Mund-Nasen-Schutz muss mitgeführt werden und auf Anweisung sowie im Bedarfsfall angelegt werden.
  6. Der Mund-Nasen-Schutz wird in einer luftdichten Tüte aufbewahrt, wenn er nicht gebraucht wird.
  7. Zu anderen Mitgliedern der Jugendgruppe, die nicht im eigenen Haushalt leben, wird ein Abstand von 1,5 Metern ausdrücklich empfohlen.
  8. Es darf nur die dem entsprechenden Jugendraum zugeteilte Toilette benutzt werden.
  9. Falls sich eine zweite Jugendgruppe in einem anderen Jugendraum aufhält, darf dieser Raum nicht betreten werden.
  10. Eine gemeinsame Anreise im Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln wird nicht empfohlen.
  11. Bei Krankheitsgefühl oder Symptomen kann nicht an den Aktionen teilgenommen werden. Bei auftretenden Krankheitssymptomen kann eine Teilnahme durch eine/einen JugendleiterIn verwehrt werden. Eventuell muss ein Elternteil sein Kind abholen. Die Teilnahme an weiteren Aktionen bleibt so lange untersagt, bis ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden kann und die Symptome abgeklungen sind.
  12. Personen, die in den 14 Tagen vor einer Aktion Kontakt zu an Covid-19-Erkrankten hatten, selbst erkrankt waren oder als Kontaktperson der Kategorie Gruppe 1 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html#doc13516162bodyText3) gelten, müssen von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ebenso werden Personen ausgeschlossen, die sich in den letzten 14 Tagen vor der Aktion in einem sogenannten Risikogebiet aufgehalten haben(https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html).
  13. Wenn dein Kind / du zur besonderen Risikogruppe des Corona-Virus gehörst, möchten wir dich bitten, dir gut zu überlegen, ob dein Kind / du an den Gruppenaktivitäten teilnehmen willst. Gerne kannst du die JugendleiterInnen der Jugendgruppe auf die Situation deines Kindes / deine Situation hinweisen. Aktivitäten in einer Menschengruppe sind aber immer mit einem erhöhten Infektionsrisiko verbunden. Die JugendleiterInnen werden darauf achten, dass die allgemeinen Hygienevorschriften eingehalten werden, können jedoch ihre Augen nicht überall haben. Die Entscheidung zur Teilnahme wollen und können wir dir nicht abnehmen.
  14. Bei Aktionen, die den Besuch im Kletterwerk Radolfzell einschließen, sind zusätzlich die Regeln der Halle zu beachten. Informationen dazu finden sich auf der Seite des Kletterwerks.

Bei Missachtung der aufgestellten Regeln wird der/die TeilnehmerIn ermahnt und kann nach erneutem Verstoß von diesem Termin der Jugendgruppe ausgeschlossen werden und muss gegebenenfalls von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Falls sich dieses Verhalten häuft, so kann der/die Jugendliche auch für einen gewissen Zeitraum von der Teilnahme der Jugendgruppe ausgeschlossen werden.

Das Informationsblatt als Dokument kannst du hier herunterladen. Das unterschriebene Dokument musst du zu der ersten Gruppenstunde mitbringen, sonst ist eine Teilnahme nicht möglich!

Geschrieben am 20.09.2020 von Sarah Münzner